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   BGH, 11.03.1993 - III ZR 24/92   

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https://dejure.org/1993,5437
BGH, 11.03.1993 - III ZR 24/92 (https://dejure.org/1993,5437)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1993 - III ZR 24/92 (https://dejure.org/1993,5437)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1993 - III ZR 24/92 (https://dejure.org/1993,5437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Methode für die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks - Höhe der Entschädigung für ein Enteignungsobjekt nach freiem Ermessen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1992 - III ZR 162/90

    Enteignungsentschädigung bei Verkleinerung eines parkähnlichen Wohngrundstücks

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - III ZR 24/92
    Doch muß die getroffene Entscheidung nachvollziehbar sowie in sich schlüssig sein und erkennen lassen, daß eine sachentsprechende, umfassende, an den allgemeingültigen Beurteilungsgrundlagen ausgerichtete und vom richtigen Verständnis des durch Art. 14 GG geschützten Eigentums sowie der seinen Wert ausmachenden Faktoren getragene Wertermittlung stattgefunden hat (zuletzt: Senatsurteil vom 2. Juli 1992 - III ZR 162/90, für BGHZ 119, 62 vorgesehen = NJW 1992, 2880 m.w.N.).

    Im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 2. Juli 1992 (a.a.O.) zugrundegelegen hatte, handelte es sich dabei jedoch nicht um eine rein abstrakte Rechenoperation, die jegliche individuelle Würdigung und Bewertung des Aufwuchses vermissen ließ und in ihren Schätzgrundlagen nicht nachvollziehbar war.

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - III ZR 24/92
    Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 189/68

    Bewertung von Grundeigentum

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - III ZR 24/92
    Das Berufungsgericht hat keineswegs einen schematischen rechnerischen Mittelwert aus beiden Methoden gebildet, was unzulässig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1970 - VII ZR 189/68 = NJW 1970, 2018).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Nicht zu beanstanden ist zunächst, dass das Oberlandesgericht das Sachwert- und das Ertragswertverfahren kombiniert hat (vgl. dazu BGHZ 160, 8, 12 ; BGH Urteile vom 12. Januar 2001 - V ZR 420/99 - NJW-RR 2001, 732, 733 und vom 11. März 1993 - III ZR 24/92 - [...]).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Hierin liegt auch ein Grund für die, allerdings im einzelnen nicht unumstrittene (kritisch zur Mittelwertmethode BGH, Beschl. v. 11. März 1993, III ZR 24/92, EzGuG 20.144a), Praxis, mehrere Verfahren zu kombinieren.
  • ArbG Köln, 14.09.2018 - 18 Ca 1286/18

    Einzelfallentscheidung zur Mitarbeit im elterlichen Gewerbebetrieb -

    Es sind demnach diejenigen Umstände unberücksichtigt zu lassen, welche nicht den allgemeinen Wert des Objekts, sondern nur dessen Preis im einzelnen Fall beeinflussen, ohne dass der gesunde Markt das nachvollzieht (BGH, Beschluss vom 11. März 1993 - III ZR 24/92 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94

    Bewertung einer Privatstraße

    Die Wertermittlungsverordnung stellt, wenn sie auch für die Gerichte nicht verbindlich ist (vgl. BGHZ 120, 38, 46; Senatsbeschluß vom 11. März 1993 - III ZR 24/92 - BGHR BauGB § 194 Wertermittlung 4), eine brauchbare Hilfe bei der Entschädigungsbemessung dar.

    Es gilt auch hier der Grundsatz, daß der Tatrichter bei der Wahl der Wertermittlungsmethode(n) grundsätzlich frei ist, wenn nur das Verfahren nach den Besonderheiten des konkreten Falles geeignet ist, den "vollen Gegenwert" für den dem Eigentümer genommenen Gegenstand zu erfassen, ohne das Wertbild zu verzerren (vgl. aus letzter Zeit BGHZ 119, 62, 65 f; 120, 38, 45 f; Senatsbeschluß vom 11. März 1993 aaO.).

    Sie bietet sich dementsprechend auch für bebaute Grundstücke an, für die kein "freier Markt" vorhanden ist und die in erster Linie nicht zur Erzielung eines Gewinns genutzt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 11. März 1993 aaO.; s. auch die Beispiele bei Rössler/Langner/Simon/Kleiber aaO. S. 32: u.a. Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser, Bahngrundstücke).

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Das Sachwertverfahren bietet sich grundsätzlich zur Wertermittlung von eigengenutzten bebauten Grundstücken an (vgl. BGH, Beschl. v. 11. März 1993, III ZR 24/92, BGHR BauGB § 194 Wertermittlung 4; Urt. v. 6. April 1995, III ZR 27/94, NJW-RR 1995, 911, 913).

    Die Gewichtung der auf die Ergebnisse der Methoden entfallenden Anteile hält sich im Rahmen des dem Tatrichter durch § 287 ZPO gewährten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH, Beschl. v. 11. März 1993, aaO).

  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 156/05

    Höhe des Entschädigungsanspruchs; Anwendung des Sachwertverfahrens

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 11. März 1993 - III ZR 24/92 - Juris) liegt die Wahl der Ermittlungsmethode im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters.
  • OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 4 U 85/05

    Wertausgleichsanspruch des Restitutionsberechtigen nach investiver Veräußerung

    Des Weiteren entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Tatrichter bei der Auswahl der Wertermittlungsmethode frei ist (Ernst-Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum Baugesetzbuch, § 7 WertV, Rz. 8; BGH, Urteil vom 11.03.1993, III ZR 24/92).

    Ziel der Wertermittlung muss nach ständiger Rechtsprechung des BGH der Preis sein, der in dem Zeitpunkt, auf den sie sich bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauG) (BGH, Urteil vom 11.03.1993, III ZR 24/92).

    Das Ertragswertverfahren ist demgegenüber bei der Bewertung von bebauten Grundstücken, die auf laufende Erträge ausgerichtet sind, angebracht (BGH, a.a.O.), z.B. bei Grundstücken mit Miethäusern oder bei gewerblich genutzten Grundstücken (BGH, Urteil vom 11.03.1993, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 25.01.2006 - 4 U 166/04

    Entschädigungsanspruch des Nutzers gegenüber dem Grundstückseigentümer im

    Des Weiteren entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Tatrichter bei der Wahl der Wertermittlungsmethode frei ist (BGH, Urteil vom 11.03.1993, III ZR 24/92).

    Das Ertragswertverfahren ist demgegenüber bei der Bewertung von bebauten Grundstücken, die auf laufende Erträge ausgerichtet sind, angebracht (BGH a.a.O.), z. B. bei Grundstücken mit Miethäusern oder bei gewerblich genutzten Grundstücken (BGH, Urteil vom 11.03.1993, a.a.O.).

  • VG Minden, 13.02.2017 - 8 K 673/15
    vgl. z.B. BGH, Urteil vom 10.07.1991 - XII ZR 109/90 - Beschluss vom 11.03.1993 - III ZR 24/92 -.
  • LG Leipzig, 07.05.2002 - 5 HKO 10008/00

    Zulässigkeit der Anfechtung einer Kostenfestsetzung im

    Im Rahmen der zulässigen und gebotenen Schätzung des Verkehrswertes ( § 194 BauGB ) nach freiem Ermessen gemäß § 287 ZPO (vgl. BGHR BauGB § 194 Wertermittlung 4) der streitbefangenen Grundstücksteilfläche zieht die Kammer die von dem Sachverständigen ... ermittelten Vergleichspreise heran (vgl. S. 53 des Gutachtens, Übersicht 5), von denen letztlich die Kauffälle Nr. 1, 4 bis 9 zur Mittelwertberechnung zu berücksichtigen waren.
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